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Junge Zahnärzte: Möglichkeiten der Berufsausübung

In früheren Zeiten schien der Werdegang eines Zahnarztes völlig klar: Nach Studium und Assistenzzeit möglichst schnell die eigene Praxis gründen. Heute jedoch steht jungen Zahnmedizinern eine Vielzahl weiterer Möglichkeiten zur Verfügung, ihren persönlichen Karriereweg zu gestalten. Für den einen mag diese Vielfalt ihren Reiz haben, für den anderen drängt sich das Gefühl auf, die Orientierung zu verlieren. In unserem Überblick zeigen wir, welche Optionen der Berufsausübung die Zahnmedizin bietet: 

  • Beginnen wir mit der klassischen Einzelpraxis (EP). Auch heute ist die Neugründung oder Übernahme einer Einzelpraxis für viele Zahnärzte die erste Wahl. So waren über 70 Prozent aller zahnärztlichen Existenzgründungen im Jahr 2018 Übernahmen oder Neugründungen von Einzelpraxen*. Die Gründe dafür liegen auf der Hand: Als eigener Chef bietet sich viel Gestaltungsspielraum und man ist zudem wirtschaftlich unabhängig. Auf der anderen Seite trägt man auch alleine die volle Verantwortung und muss im Falle von Abwesenheit für Vertretung sorgen. 
  • So lässt sich in den letzten Jahren ein Trend zur Kooperation ausmachen – vor allem bei jüngeren Existenzgründern. Jeder vierte Existenzgründer entschied sich in 2018 für kooperative Strukturen* – allen voran für die Berufsausübungsgemeinschaft (BAG). Hier sind mehrere selbständige Zahnärzte in einer Praxis tätig. Diese teilen sich nicht nur die Infrastruktur, sondern auch Personal, Patientenstamm und eine gemeinsame Abrechnungskennziffer. Trotz der gemeinschaftlichen Verantwortung, gilt auch in der BAG eigenverantwortliches Arbeiten und medizinische Unabhängigkeit. 

  • Eine weitere Form der Kooperation ist die Praxisgemeinschaft (PG). Während die BAG ungefähr mit einer Ehe zu vergleichen ist, ähnelt die Praxisgemeinschaft eher einer Wohngemeinschaft. Hier teilen sich die selbständigen Zahnärzte zwar die Räumlichkeiten, jedoch nicht den Patientenstamm und rechnen daher auch getrennt voneinander ab. Ziel ist vorwiegend die bessere Verteilung und Auslastung der Infrastrukturkosten. Neben dem fachlichen Austausch, ist ein weiterer großer Vorteil kooperativer Strukturen, dass sich verschiedene Lebensentwürfe besser mit der Selbständigkeit vereinbaren lassen. 

  • Die Arbeit in einem Zahnmedizinischen Versorgungszentrum (ZMVZ) erfreut sich gerade bei jungen Zahnärzten einer hohen Nachfrage. In ZMVZ können Zahnärzte entweder selbständig oder im Anstellungsverhältnis arbeiten. Da ZMVZ häufig sehr große Praxisstrukturen bilden, ergeben sich Vorteile wie eine flexiblere Schichtplanung, ein hoher Austausch unter Kollegen oder das Outsourcing ungeliebter Bürokratie. Auf der anderen Seite benötigt ein derartiges Gebilde aber auch einen größeren Patientenstamm und ein größeres Einzugsgebiet und erschwert die Identifikation der Ärzte und Patienten miteinander und mit der Praxis.

  • Auch in den klassischen Praxisformen wie der EP oder der BAG können sich junge Zahnärzte anstellen lassen, um z. B. nach der Assistenzzeit noch einige Jahre Berufserfahrung zu sammeln, bevor sie den Schritt in die eigene Selbständigkeit wagen. Widerum gibt es als Selbständiger die Möglichkeit, mit einer Teilzulassung oderJobsharing den eigenen Arbeitsumfang zu reduzieren, um den Beruf besser mit dem Familienleben in Einklang zu bringen.

Das Dickicht an Möglichkeiten bietet also auch große Vorteile: Je nachdem ob man lieber allein oder kooperativ, in Anstellung oder Selbständigkeit, in großen oder kleinen Strukturen tätig sein will – für jeden Bedarf findet sich die passende Lösung. Die Zahnpraxis der Zukunft schlägt dabei ein neues Kapitel auf: Selbständig als Zahnarzt praktizieren – ohne hohe Anfangsinvestitionen, in einer modernen, fertig eingerichteten Praxis und mit flexiblen Beschäftigungsmodellen vereint das Modell die gesellschaftlichen Bedürfnisse der jungen Zahnärztegeneration mit der Freiberuflichkeit. 

*Quelle: Existenzgründungsanalyse Zahnärzte 2018 der apoBank und des IDZ

Möglichkeiten der Berufsausübung